Art. 1 Allgemeines
Der Auftrag hat alle, für eine ordentliche Ausführung notwendigen Angaben, wie Hinweise auf reglementierte Güter (z.B. Gefahrengut) sowie solche, die einer besonderen Behandlung bedürfen, zu enthalten.
Bei Entsorgungen, hat der Kunde mündlich oder schriftlich genau zu beschreiben, was zu entsorgen ist. Bei einer Auftragsbestätigung, kann nicht mehr von der Vereinbarung, zurück getreten werden.
Entsorgte Güter können nicht zurück geholt werden.
Bei Reinigungsarbeiten, hat der Kunde grosse oder aussergewöhnliche Verschmutzungen zu melden. Zb. Bei Messiewohnungen etc.
Art. 2 Umzugs und Reinigungsübernahme im Allgemeinen
Jeder Auftrag setzt voraus, dass er unter normalen Verhältnissen durchgeführt werden kann; Die Hauptverkehrsstrassen sowie die Strassen und Wege zu den Häusern, wo Beladung und Entladung stattfinden, müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Allenfalls müssen bei der Polizei Absperrungs- Bewilligungen, eingeholt werden.
In allen anderen Fällen erhöht sich der Umzugspreis nach massgebender Mehraufwendung.
Die Reinigung muss für die Putzangestellten zumutbar sein, bei überdurchschnittlichem Aufwand kann die Delfin Umzüge GmbH zusätzliche Kosten verlangen.
Art. 3 Pflichten von Delfin Umzüge
Die Delfin Umzüge GmbH, ist dazu verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Mittel und Angestellten auf den vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Die Delfin Umzüge GmbH führt den Auftrag Vertragsgemäss und mit der notwendigen Sorgfalt aus.
Bei Reinigungsarbeiten gibt die Delfin Umzüge GmbH eine Abgabegarantie die Sie auch einzuhalten hat.
Der Lagerhalter hat seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erfüllen.
Art. 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat für geeignete Verpackung zu sorgen. Er hat der Delfin Umzüge GmbH z.b bei dem Online Formular unter www.delfinumzug.ch oder Telefonisch unter der Nummer : 0800 10 15 30 rechtzeitig, die Adresse des Empfängers, den Ort der Ablieferung und die örtlichen Verhältnisse, genau zu bezeichnen und mitzuteilen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Delfin Umzüge GmbH auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit, aufmerksam zu machen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Transportarbeiten, die Ver- und Entladung im vereinbarten Zeitpunkt bzw. sofort nach Eintreffen der Transportfahrzeuge, begonnen werden können.
Bei Entsorgung- und Räumungsaufträgen, hat der Auftraggeber genau klar zu stellen, was entsorgt oder geräumt werden muss.
Bei Reinigungsarbeiten, muss der Arbeitgeber am Reinigungstag, der Delfin Umzüge GmbH , Zugang zur Wohnung gewähren.
Wenn die Vertraglich abgemachte Lagerungsfrist abläuft und wir den Kunden nicht erreichen können, kann diese Lagerung nach einer Frist von 1.Monat, von der Delfin Umzüge entsorgt werden.
Auf besondere Güter muss hingewiesen werden.
Art. 5 Bezahlung
Unsere Arbeiten sind in Bar und direkt nach der Ausführung des Auftrags, zu bezahlen.
Art. 6 Umdisponierung / Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, einen in Ausführung begriffenen Transport, umzudisponieren. Jedoch nur gegen vollständige Abgeltung des dadurch, der Delfin Umzüge GmbH, entstehenden Schadens.
Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat immer schriftlich zu erfolgen.
Die Delfin Umzüge GmbH haftet nicht für Beschädigungen der Güter während des Be- und Entladens, Ab- und Aufseilens, wenn ihre Grösse oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht und die Delfin Umzüge GmbH, den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen hat.
Wird die Beladung oder Ablieferung wegen Panne, Unfall, Witterungseinflüssen oder aus anderen Gründen, für welche die Delfin Umzüge GmbH keine Schuld trifft, verzögert, hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigung.
Bei Entsorgungen die bereits durchgeführt worden sind, gibt es keinen Rücktritt und die Güter können nicht wieder geholt werden.
Art. 7 Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung (Versicherungswert bis 5 Mio.) ist im Preis inbegriffen. Während den Abholzeiten, haften wir für Verlust oder Beschädigung Ihrer Güter gemäss OR (Frachtvertrag). Wir machen darauf aufmerksam, dass der aktuelle Warenwert (Zeitwert) die Basis einer Leistung, darstellt.
Art. 8 Mängelrüge
Der Auftraggeber hat das Frachtgut sofort nach dem Ausladen zu prüfen. Reklamationen bei Verlust oder Beschädigung sind sofort bei Ablieferung des Transportgutes anzubringen und der Delfin Umzüge GmbH, innerhalb von drei Tagen, zu bestätigen. Äusserlich nicht sofort erkennbare Schäden, sind der Delfin Umzüge GmbH, innerhalb von drei Tagen seit Erbringen der Dienstleistung, schriftlich und mit Fotos, zu wiederlegen.
Bei Reinigungen hat der Auftraggeber bei der Abgabe zu kontrollieren, ob der Auftrag korrekt ausgeführt worden ist. Falls dieses nicht der Fall sein sollte, muss er diese, nach der Ausführung der Reinigung, noch am selben Tag melden.
Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.
Alle Güter die bei der Delfin Umzüge GmbH gelagert werden, sind während der Vertraglich vereinbarten Lagerungszeit versichert.
Art. 10 Retentionsrecht
Die Delfin Umzüge GmbH haftet nur für Schäden, die nachweisbar und durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals, verursacht worden sind. Delfin Umzüge GmbH haftet nur, soweit sie nicht nachweist, dass sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten oder dass der Schaden auch bei Fachgerechter Anwendung, eingetreten wäre.
Art. 11 Haftungsausschluss
Die Delfin Umzüge GmbH, ist von seiner Haftung befreit, wenn Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Auftraggebers, eine von ihm ohne Zutun der Delfin Umzüge GmbH erteilte Weisung, eigene Mängel des Umzugsgutes ,Reinigungsgutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche der Unternehmer keinen Einfluss hat.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere jene des schweizerischen Obligationenrechtes.